Kfz-Steuer für Campervans
Kfz-Steuer für Campervans
Die Kraftfahrzeug(Kfz)-Steuer für Wohnmobile richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht und der Schadstoffklasse des Campervans. Für die acht Schadstoffklassen gilt: Je höher die Schadstoffklasse, umso niedriger ist der Steuersatz für dein Fahrzeug. Denn umso weniger Emissionen stößt es aus. Die Schadstoffklasse kannst du über die Emissions-Schlüsselnummer ermitteln, die in der Zulassungsbescheinigung zu finden ist. Wichtig sind dabei die letzten beiden Ziffern.
Abhängig von der Schadstoffklasse berechnet sich der Steuersatz – und zwar in Schritten von 0,2 t. Je angefangene 200 kg werden für das Gesamtgewicht bis zu 2.000 kg je nach Schadstoffklasse zwischen 16,00 € und 40 € fällig. Für das Gewicht darüber kommen 10,00 € pro angefangene 200 kg hinzu. Auf dieser Seite findest du die Tabellen zur Ermittlung deiner Schadstoffklasse sowie zur Berechnung deines Steuersatzes gemäß des zulässigen Gesamtgewichts.
Wann muss Kfz-Steuer gezahlt werden?
Nach der Anmeldung des Campervans bei der Zulassungsstelle erhält der / die Fahrzeugbesitzer:in innerhalb von ca. 2 Wochen per Post den Steuerbescheid mit den Angaben zur Höhe der Steuer und ihrer Fälligkeit. Die Zahlung gilt immer für ein Jahr und muss jährlich zum Zulassungsdatum im Voraus für das Folgejahr gezahlt werden.
Was passiert, wenn ich meine Kfz-Steuer nicht (fristgerecht) bezahle?
Bei verspäteter oder nicht erfolgter Zahlung erhältst du zunächst eine Mahnung. Hast du danach noch immer nicht gezahlt, schreibt das Ordnungsamt dir eine Androhung der Stilllegung deines Fahrzeugs. Reagierst du darauf nicht, wird dir das Fahren auf öffentlichen Straßen untersagt. Sobald du die Kfz-Steuer gezahlt hast, wird die Stilllegung aufgehoben.

